Wir heißen Sie herzlich willkommen.
Liebe Mitglieder und Freunde des HWRC,
langsam werden die Tage länger und wärmer. Wir planen den Saisonstart mit einem Coursing-Training am
6. April 2025
Anmeldung ist von 10:00 bis 10:30 Uhr
Wir freuen uns Euch und Eure Hunde in Hoisdorf begrüßen zu dürfen.
Bahn-Training:
Der Termin für das erste Bahn-Training steht noch nicht fest. Wir geben ihn rechtzeitig bekannt
Coursing-Training:
6. April 2025
Workshop:
Wir planen ein Junghund Training bzw. ein Training für erwachsende Hunde mit Problemen auf der Rennbahn. Wenn Du interesse hast, dann melde Dich doch gerne per Mail bei unserem Trainingsleiter (helge.behr@posteo.de). Bei genügend Interessenten würden wir uns mit Terminvorschlägen melden.
Körung
Samstag 10. Mai 2025
Formwert: Ingrid Krah-Heiermann
Verhaltenbeurteiler: Bodo Grigoleit
CAC-Ausstellung
Samstag 28. Juni 2025
LC-Coursing
Sonntag 29. Juni 2025
Wir freuen uns über Ihre Spende!
Unter fachlicher Anweisung das erste Mal kostenlos trainieren, ab dem zweiten Training bezahlen.
1. Haftung
Der Veranstalter und der Ausrichter haften für Sach- und Vermögensschäden, die den Besuchern und Teilnehmern durch leichte Fahrlässigkeit des Veranstalters oder Ausrichters, ihrer Funktionäre, Vertreter oder Erfüllungsgehilfen entstehen, im Rahmen der bestehenden verkehrsüblichen Haftpflichtversicherung.
Eine darüber hinausgehende Haftung ist ausgeschlossen. Hiervon unberührt bleibt die Haftung des Veranstalters und Ausrichters in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
2. Versicherung
Besucher und Teilnehmer sind persönlich haftbar für Schäden gegenüber Dritten, die durch sie selbst oder ihre Hunde verursacht werden. Es wird daher dringend empfohlen, entsprechende Haftpflichtversicherungen abzuschließen, die insbesondere auch für die Teilnahme an Rennen volle Deckung bieten und gültig sind.
3. Gewährleistung
Für Gewährleistungsansprüche der Besucher und Teilnehmer aus vertraglichen Ansprüchen (wie Kauf, Miete, Werkvertrag) beschränkt sich die Haftung des Verbandes und seiner Mitgliedsvereine bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen auf den nach der Art der vertraglich geschuldeten Leistung vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Schaden.
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